FinanzierungSeit der Novelle des Sozialhilfegesetzes obliegt die Finanzierungskompetenz der OÖ Frauenhäuser der Landesregierung. Durch Leistungsverträge ist die Finanzierung des laufenden Betriebes gesichert - richtungsweisend für andere Bundesländer. Darüber hinaus sind wir jedoch auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen, um Frauen und Kinder individuell zu unterstützen, bzw. um weiterführende Angebote anbieten zu können. Von Frauen, die im Frauenhaus wohnen, ist ein monatlicher Betrag für Miete und Betriebskosten einzuheben. Ambulante Beratungen sind ein kostenloses Angebot für die Frauen. |